CHINA VISUM

China Visum 2026 – Alles, was Sie wissen müssen

Das chinesische Visum 2026 im Überblick: visumfreie 30-Tage-Einreise (bis 31.12.2026), neue digitale Arrival Card seit 3. Dezember 2025, aktuelle CVASC-Adressen, Gebühren und Bearbeitungszeiten. Was deutsche, österreichische und schweizerische Reisende für 2026 wissen müssen.

China Visum 2026 – Überblick
China-Reise 2026: für die meisten kurzen Aufenthalte brauchen Deutsche, Österreicher:innen und Schweizer:innen kein Visum mehr – die neue digitale Arrival Card schon. © FVA China

Das Jahr 2026 beginnt mit zwei großen Veränderungen im chinesischen Einreisesystem: die visumfreie Einreise für 48 Länder gilt nun bis zum 31. Dezember 2026, und seit dem 3. Dezember 2025 ist die digitale Arrival Card für alle Einreisenden Pflicht – auch für visumfreie Reisende und Transit-Passagiere. Hier ist, was Sie als deutsche, österreichische oder schweizerische Reisende für 2026 wissen müssen.

1. Visumfreie Einreise für 48 Länder – bis Ende 2026

China hat seine einseitige Visumbefreiung am 17. November 2025 erneut verlängert. Inhaber:innen gewöhnlicher Reisepässe aus 48 Staaten – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen ohne Visum nach China einreisen. Erlaubte Reisezwecke: Tourismus, Geschäft, Familien- oder Freundesbesuche, Austauschprogramme und Transit. Mehr Details und Fallstricke im Artikel Visumfreie Einreise China 2026 – die Regeln im Detail.

2. Digitale Arrival Card – seit Dezember 2025 Pflicht

Seit dem 3. Dezember 2025 muss jede in die VR China einreisende Person eine elektronische Arrival Card ausfüllen. Die alte Papierfassung an Bord des Flugzeugs entfällt. Die Karte wird über die offizielle NIA-App 12367, ein offizielles WeChat- oder Alipay-Mini-Programm oder die Webseite nia.gov.cn ausgefüllt – jeweils kostenlos. Für Reisende, die das chinesische Mini-Programm nicht nutzen können oder wollen, gibt es kostenpflichtige Komfort-Services wie iVisa (Anzeige). Mehr Hintergrund: China Arrival Card 2026 – was Sie wissen müssen.

3. Wann brauchen Sie trotzdem ein Visum?

Reguläre chinesische Visa bleiben für diese Konstellationen Pflicht:

  • Aufenthalt > 30 Tage: L (Touristen), M (Geschäft) mit längerer Aufenthaltsdauer
  • Geregelte Arbeit: Z (Arbeit), ggf. mit „Notification of Foreigners Work Permit"
  • Studium: X1/X2 (Studium) – inklusive längerer Sprachkurse
  • Familiennachzug zu Ausländer:innen in China: S1 (langfristig) / S2 (kurz) – siehe S-Visum
  • Familiennachzug zu Chines:innen: Q1 / Q2 – siehe Q-Visum
  • Journalismus: J1/J2-Journalistenvisum
  • Crew-Mitglieder: C-Visum
  • Dienst- oder Diplomatenpass: immer visumpflichtig

4. CVASC-Adressen: drei wichtige Umzüge in 2025

Wer in 2026 ein reguläres Visum beantragt, sollte die aktuellen Adressen der Chinese Visa Application Service Center (CVASC) kennen – drei Standorte sind 2025 umgezogen:

  • CVASC Berlin (seit 17. November 2025): Leipziger Platz 15, 5. OG rechts, Raum 523, 10117 Berlin
  • CVASC Hamburg (seit August 2025): Hohe Bleichen 22, Raum 514, 20354 Hamburg
  • CVASC Zürich (seit 30. Juni 2025): Regus Spoom Green City, Maneggstrasse 41, Raum 201, 8041 Zürich

Die übrigen Standorte – Frankfurt (Bockenheimer Landstraße 51-53), München (Lutzstraße 2), Düsseldorf (Pempelforter Straße 50), Wien (Schönbrunner Straße 108, Top 1.01) und Bern (Weltpoststrasse 5) – sind unverändert. Alle Standorte: siehe CVASC-Übersicht.

5. Konsulatsbezirke in Deutschland

Welches Konsulat oder welche CVASC-Niederlassung zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab:

  • Berlin (Botschaft): Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • Hamburg: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen (seit 2017, vorher zu Frankfurt)
  • Frankfurt: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • München: Bayern

In Österreich gibt es nur die Botschaft in Wien für das gesamte Bundesgebiet. In der Schweiz teilen sich Bern (französisch- und italienischsprachige Kantone + Liechtenstein) und das Generalkonsulat Zürich (deutschsprachige Kantone) die Zuständigkeit.

6. Was kostet das chinesische Visum 2026?

Die Gebühren der chinesischen Botschaft sind für Schengen-Staatsangehörige vergünstigt – das gilt für DE, AT und CH gleichermaßen. Die Endsumme besteht aus drei Posten: Konsulatsgebühr (für alle Antragswege identisch), CVASC-Servicegebühr, und ggf. Versandkosten. Da sich Tarife regelmäßig ändern, finden Sie die aktuellen Preise auf den jeweiligen CVASC-Standortseiten.

7. Reisepass-Voraussetzungen

  • Gewöhnlicher Reisepass (kein Dienst-, Diplomaten-, vorläufiger oder Notreisepass) – nur damit ist die visumfreie Einreise möglich
  • Mindestens 6 Monate Restgültigkeit ab Ausreisedatum empfohlen
  • Mindestens zwei freie Visumseiten – auch für visumfreie Einreisen wird ein Einreisestempel angebracht
  • Unbeschädigt – ein beschädigter Pass kann zur Einreiseverweigerung führen

8. Hongkong und Macao

Die Sonderverwaltungszonen haben eigene Visa-Regeln. Hongkong gewährt 90 Tage visumfrei bei Ankunft, Macao 30 Tage. Eine Reise von Festland-China nach HK/Macao gilt als Ausreise – Sie können visumfrei zurück aufs Festland einreisen, aber der 30-Tage-Zähler beginnt jedes Mal neu.

9. Bezahlen in China: WeChat Pay und Alipay

Bargeld und westliche Kreditkarten sind in China weitgehend obsolet. Reisende sollten vor Abflug entweder WeChat Pay oder Alipay mit ihrer ausländischen Kreditkarte verknüpfen (beide Apps unterstützen heute Visa und Mastercard). Ohne digitale Bezahlmethode wird selbst der Kauf einer U-Bahn-Karte schwierig.

10. Vor Abflug: aktuelle Reisehinweise prüfen

Häufige Fragen

Brauche ich 2026 noch ein Visum für China?
Für viele Reisen nicht: Mit einem gewöhnlichen deutschen, österreichischen oder schweizerischen Reisepass dürfen Sie bis zum 31. Dezember 2026 für bis zu 30 Tage visumfrei einreisen (Tourismus, Geschäft, Familien-/Freundesbesuch, Austausch, Transit). Für längere oder andere Aufenthalte brauchen Sie ein reguläres Visum – siehe Touristenvisum und Co.
Was hat sich beim Einreiseverfahren 2025 / 2026 geändert?
Drei große Änderungen: (1) die visumfreie Einreise wurde am 17. November 2025 bis Ende 2026 verlängert; (2) seit dem 3. Dezember 2025 ist die digitale Arrival Card für jede Einreise Pflicht; (3) die CVASC-Standorte in Berlin (Nov 2025), Hamburg (Aug 2025) und Zürich (Jun 2025) sind an neue Adressen umgezogen.
Welches Konsulat ist für mich zuständig?
Das richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Eine vollständige Auflistung der Konsularbezirke finden Sie im Abschnitt „Konsulatsbezirke in Deutschland" oben oder auf der Übersichtsseite zur chinesischen Botschaft & Konsulate.
Kann ich in China noch mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlen?
Eingeschränkt. Internationale Kreditkarten werden inzwischen in vielen Hotels und größeren Geschäften wieder akzeptiert, sind im Alltag aber oft unpraktisch. Wir empfehlen, vor Abflug WeChat Pay oder Alipay mit Ihrer Visa- oder Mastercard zu verknüpfen. Beide Apps unterstützen seit 2023 ausländische Karten und sind in China das de-facto-Bezahlmittel.
Was muss ich tun, bevor ich nach China abfliege?
Drei Dinge: (1) Reisepass auf Restgültigkeit prüfen (mind. 6 Monate empfohlen); (2) die digitale Arrival Card ausfüllen (kostenlos via NIA-App / WeChat / Alipay oder optional über einen kostenpflichtigen Service); (3) Rück- oder Weiterreise-Ticket bereithalten und ggf. Hoteladresse parat haben. Wenn Ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet, müssen Sie zusätzlich vor Abflug ein passendes Visum beantragen.

Veröffentlicht am · Von chinavisum.eu Redaktion

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Seit dem 3. Dezember 2025 ist die China Digital Arrival Card für alle Einreisenden Pflicht – auch visumfrei und im Transit. Unser Affiliate-Partner iVisa bietet einen geführten Online-Service auf Deutsch / Englisch mit optionalem Rush-Verfahren.

Hinweis: Die offizielle Arrival Card ist über die NIA-App 12367, ein offizielles WeChat- oder Alipay-Mini-Programm oder nia.gov.cn kostenlos zugänglich. iVisa ist eine kostenpflichtige Komfort-Option; wir erhalten beim Klick ggf. eine Vermittlungsprovision. Für Sie ändert sich am Preis nichts.