China Visum 2026 – Alles, was Sie wissen müssen
Das chinesische Visum 2026 im Überblick: visumfreie 30-Tage-Einreise (bis 31.12.2026), neue digitale Arrival Card seit 3. Dezember 2025, aktuelle CVASC-Adressen, Gebühren und Bearbeitungszeiten. Was deutsche, österreichische und schweizerische Reisende für 2026 wissen müssen.

Das Jahr 2026 beginnt mit zwei großen Veränderungen im chinesischen Einreisesystem: die visumfreie Einreise für 48 Länder gilt nun bis zum 31. Dezember 2026, und seit dem 3. Dezember 2025 ist die digitale Arrival Card für alle Einreisenden Pflicht – auch für visumfreie Reisende und Transit-Passagiere. Hier ist, was Sie als deutsche, österreichische oder schweizerische Reisende für 2026 wissen müssen.
1. Visumfreie Einreise für 48 Länder – bis Ende 2026
China hat seine einseitige Visumbefreiung am 17. November 2025 erneut verlängert. Inhaber:innen gewöhnlicher Reisepässe aus 48 Staaten – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen ohne Visum nach China einreisen. Erlaubte Reisezwecke: Tourismus, Geschäft, Familien- oder Freundesbesuche, Austauschprogramme und Transit. Mehr Details und Fallstricke im Artikel Visumfreie Einreise China 2026 – die Regeln im Detail.
2. Digitale Arrival Card – seit Dezember 2025 Pflicht
Seit dem 3. Dezember 2025 muss jede in die VR China einreisende Person eine elektronische Arrival Card ausfüllen. Die alte Papierfassung an Bord des Flugzeugs entfällt. Die Karte wird über die offizielle NIA-App 12367, ein offizielles WeChat- oder Alipay-Mini-Programm oder die Webseite nia.gov.cn ausgefüllt – jeweils kostenlos. Für Reisende, die das chinesische Mini-Programm nicht nutzen können oder wollen, gibt es kostenpflichtige Komfort-Services wie iVisa (Anzeige). Mehr Hintergrund: China Arrival Card 2026 – was Sie wissen müssen.
3. Wann brauchen Sie trotzdem ein Visum?
Reguläre chinesische Visa bleiben für diese Konstellationen Pflicht:
- Aufenthalt > 30 Tage: L (Touristen), M (Geschäft) mit längerer Aufenthaltsdauer
- Geregelte Arbeit: Z (Arbeit), ggf. mit „Notification of Foreigners Work Permit"
- Studium: X1/X2 (Studium) – inklusive längerer Sprachkurse
- Familiennachzug zu Ausländer:innen in China: S1 (langfristig) / S2 (kurz) – siehe S-Visum
- Familiennachzug zu Chines:innen: Q1 / Q2 – siehe Q-Visum
- Journalismus: J1/J2-Journalistenvisum
- Crew-Mitglieder: C-Visum
- Dienst- oder Diplomatenpass: immer visumpflichtig
4. CVASC-Adressen: drei wichtige Umzüge in 2025
Wer in 2026 ein reguläres Visum beantragt, sollte die aktuellen Adressen der Chinese Visa Application Service Center (CVASC) kennen – drei Standorte sind 2025 umgezogen:
- CVASC Berlin (seit 17. November 2025): Leipziger Platz 15, 5. OG rechts, Raum 523, 10117 Berlin
- CVASC Hamburg (seit August 2025): Hohe Bleichen 22, Raum 514, 20354 Hamburg
- CVASC Zürich (seit 30. Juni 2025): Regus Spoom Green City, Maneggstrasse 41, Raum 201, 8041 Zürich
Die übrigen Standorte – Frankfurt (Bockenheimer Landstraße 51-53), München (Lutzstraße 2), Düsseldorf (Pempelforter Straße 50), Wien (Schönbrunner Straße 108, Top 1.01) und Bern (Weltpoststrasse 5) – sind unverändert. Alle Standorte: siehe CVASC-Übersicht.
5. Konsulatsbezirke in Deutschland
Welches Konsulat oder welche CVASC-Niederlassung zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab:
- Berlin (Botschaft): Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Hamburg: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen (seit 2017, vorher zu Frankfurt)
- Frankfurt: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- München: Bayern
In Österreich gibt es nur die Botschaft in Wien für das gesamte Bundesgebiet. In der Schweiz teilen sich Bern (französisch- und italienischsprachige Kantone + Liechtenstein) und das Generalkonsulat Zürich (deutschsprachige Kantone) die Zuständigkeit.
6. Was kostet das chinesische Visum 2026?
Die Gebühren der chinesischen Botschaft sind für Schengen-Staatsangehörige vergünstigt – das gilt für DE, AT und CH gleichermaßen. Die Endsumme besteht aus drei Posten: Konsulatsgebühr (für alle Antragswege identisch), CVASC-Servicegebühr, und ggf. Versandkosten. Da sich Tarife regelmäßig ändern, finden Sie die aktuellen Preise auf den jeweiligen CVASC-Standortseiten.
7. Reisepass-Voraussetzungen
- Gewöhnlicher Reisepass (kein Dienst-, Diplomaten-, vorläufiger oder Notreisepass) – nur damit ist die visumfreie Einreise möglich
- Mindestens 6 Monate Restgültigkeit ab Ausreisedatum empfohlen
- Mindestens zwei freie Visumseiten – auch für visumfreie Einreisen wird ein Einreisestempel angebracht
- Unbeschädigt – ein beschädigter Pass kann zur Einreiseverweigerung führen
8. Hongkong und Macao
Die Sonderverwaltungszonen haben eigene Visa-Regeln. Hongkong gewährt 90 Tage visumfrei bei Ankunft, Macao 30 Tage. Eine Reise von Festland-China nach HK/Macao gilt als Ausreise – Sie können visumfrei zurück aufs Festland einreisen, aber der 30-Tage-Zähler beginnt jedes Mal neu.
9. Bezahlen in China: WeChat Pay und Alipay
Bargeld und westliche Kreditkarten sind in China weitgehend obsolet. Reisende sollten vor Abflug entweder WeChat Pay oder Alipay mit ihrer ausländischen Kreditkarte verknüpfen (beide Apps unterstützen heute Visa und Mastercard). Ohne digitale Bezahlmethode wird selbst der Kauf einer U-Bahn-Karte schwierig.
10. Vor Abflug: aktuelle Reisehinweise prüfen
- Auswärtiges Amt (Deutschland)
- BMEIA – Außenministerium (Österreich)
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz)
