Das Visum für Journalisten (J1/J2-Visum) ist für die kurz- und langfristige Akkreditierung beruflicher bzw. professioneller Berichterstattung in und aus China gedacht. Dazu gehören sowohl Sporteignisse, als auch politische, wirtschaftliche oder kulturelle Themengebiete.
Für die Beantragung des Journalistenvisums müssen in der Regel sehr detaillierte Angaben gemacht werden, aus denen hervorgeht wie die Nachrichten-Recherche ablaufen soll.
Welche Dokumente werden zur Beantragung eines Journalistenvisums für China benötigt?
- Reisepass
- Antragsformular mit Foto
- Schreiben der Chefredaktion bzw. bei Selbstständigkeit selbstverfasste Aufstellung mit Ort, Dauer und Zweck Ihrer Recherchen
- Einladung der Presseabteilung des zuständigen Kulturamts (Duly Authorized Unit)
- Ggf. Einladung einer in China registrierten Firma oder nicht-kommerziellen Organisation, in deren Auftrag Sie die Berichterstattung durchführen sollen (z.B. bei Sport- oder Kulturereignissen)
- Ggf. im Einzelfall zusätzliche Dokumente wie z.B. tagesgenauer Reiseplan, Erklärung, dass keine weiteren Recherchen durchgeführt werden etc.
- Ggf. wird bei unklaren Angaben oder weiteren Fragen um ein Interview mit dem Antragsteller im Konsulat gebeten