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Das chinesische Geschäftsvisum eignet sich für alle Aktivitäten in China die Business und Handel betreffen. Dieser Visa-Kategorie entsprechen die sogenannten M-Visa und F-Visa.
Das Geschäftsvisum gibt es in mehreren Varianten. Für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen ist die Geschäftseinladung einer chinesischen Firma vorzulegen. Die Einladung kann für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgesprochen werden; sofern eine amtliche Einladung vorliegt, sind Aufenthalte von bis zu 180 Tagen möglich.
Welche Dokumente werden zur Beantragung eines Geschäftsvisums für China benötigt?
Für mehrfache Geschäftsreisen nach China in einem Zeitraum von 180 oder 360 Tagen muss der Antragsteller drei bereits getätigte Einreisen nach China nachweisen. Für das ganzjährige Mehrfacheinreisevisum ist es erforderlich eine amtliche Einladung vorzulegen.
Reisepass
Firmeneinladung
Antragsformular mit Foto
Einladungsschreiben
Die Unterscheidung zwischen den M- und F-Visa obliegt dem chinesischen Konsulat. In der Regel werden für alle kommerziellen Zwecke die M-Geschäftsvisa vergeben, Stichworte sind hier Handel und Industrie, Messen oder Vertragsverhandlungen. Für nicht-kommerzielle Aufenthalte aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Sport trifft eher das Kulturvisum zu.
Es ist empfehlenswert die „Beantragungsstrategie“ frühzeitig mit einem Visa-Service und den beteiligten Unternehmen abzuklären, um nicht zum Beispiel durch eine ungünstige Aufenthaltsdauer umplanen zu müssen.
Daten zum Geschäftsvisum
Maximale Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tagen, bis 180 Tage mit amtlicher Einladung der chinesischen Behörden
Maximale Anzahl an Einreisen: 2 evtl. unbegrenzt
Wie und wo kann man das Geschäftsvisum für China beantragen?
Persönlich beim Chinese Visa Application Service Center (CVASC) oder in Vertretung durch einen Visa-Service
Häufige Fragen
Brauche ich für eine kurze Geschäftsreise nach China ein Visum?
Nein – bis zum 31. Dezember 2026 sind Inhaber eines gewöhnlichen deutschen, österreichischen oder schweizerischen Reisepasses für Geschäftsaufenthalte von bis zu 30 Tagen visumfrei. Ein M-Geschäftsvisum benötigen Sie erst, wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage dauert. Für die Aufnahme einer geregelten Arbeitstätigkeit in China ist hingegen ein Arbeitsvisum (Z) erforderlich – unabhängig von der Dauer.
Was muss in der Einladung der chinesischen Firma stehen?
Die Geschäftseinladung muss folgende Angaben enthalten: Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer), Angaben zur Reise (Zweck, geplante Ein- und Ausreisedaten, zu besuchende Orte, Beziehung zum einladenden Unternehmen) sowie Daten des einladenden Unternehmens (Name, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift des Vertretungsberechtigten). Sie kann per Fax, Kopie oder Computerausdruck eingereicht werden; das Konsulat kann das Original nachfordern.
Was ist der Unterschied zwischen M-Visum und F-Visum?
Das M-Visum ist für kommerzielle Geschäftsaktivitäten vorgesehen: Handel, Industrie, Messen, Vertragsverhandlungen, Montagen, Schulungen. Das F-Visum wird hingegen für nicht-kommerzielle Austauschaktivitäten, Studienreisen und Besuche aus Wissenschaft, Kultur oder Sport ausgestellt – siehe dazu das Kulturvisum. Die endgültige Zuordnung trifft das chinesische Konsulat anhand der Einladung.
Wie lange darf ich mit einem M-Visum in China bleiben? Wie viele Einreisen?
Die Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt in der Regel bis zu 30 Tage, mit einer Firmeneinladung bis zu 90 Tagen und mit einer amtlichen Einladung (z. B. einer Provinzregierung) bis zu 180 Tagen. M-Visa werden als Einzel-, Zweimal- oder Mehrfacheinreise (6 bis 12 Monate Gültigkeit) ausgestellt. Für ein Mehrfacheinreisevisum über 12 Monate wird in der Regel die amtliche Einladung verlangt sowie der Nachweis mehrerer früherer Chinareisen.
Wo beantrage ich das M-Visum und wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Beantragung erfolgt persönlich beim Chinese Visa Application Service Center (CVASC). Standorte: Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Düsseldorf (Deutschland), Wien (Österreich), Bern und Zürich (Schweiz). Seit November 2023 ist keine Online-Terminbuchung mehr erforderlich. Standardbearbeitung 4 Werktage; ein Express-Verfahren in 2–3 Werktagen ist gegen Aufpreis möglich. Die Visumgebühr beträgt für Schengen-Staatsangehörige rund 45 € zzgl. CVASC-Servicegebühr (rund 66 €).
Welche Dokumente muss ich für das M-Visum einreichen?
Erforderlich sind: noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass mit zwei freien Visumseiten, online ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, ein biometrisches Passfoto (Farbe, weißer Hintergrund), die Geschäftseinladung des chinesischen Partners sowie der Flugnachweis (Hin- und Rückflug). Bei längeren Aufenthalten oder Mehrfacheinreisen können zusätzliche Nachweise gefordert werden – z. B. ein Schreiben des entsendenden Unternehmens, Nachweise früherer China-Reisen oder eine amtliche Einladung.
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