Das chinesische Touristenvisum eignet sich für Privatpersonen um China zu entdecken - Rundreisen, Sightseeing, Shopping ... Hier gibt es alle Informationen
Das Touristenvisum für China eignet sich für alle privaten Reisen nach China mit touristischen Absichten. Die Visa-Kategorie des chinesischen Touristenvisums wird als L („Leisure“, englisch für Freizeit) bezeichnet.
Wie lange kann ich mit einem Touristenvisum in China bleiben? Die Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt für das L-Visum in der Regel 30 Tage; in begründeten Fällen können auch 60 oder 90 Tage erteilt werden. Maßgeblich ist der vom Konsulat eingetragene Stempel im Visum.
Wie häufig kann ich mit einem Touristenvisum nach China einreisen? L-Visa werden in der Regel als Einzel- oder Zweimaleinreise ausgestellt; eine Mehrfacheinreise (multiple-entry) ist möglich, aber für Touristen die Ausnahme.
Welche Dokumente brauche ich für die Beantragung des Touristenvisums? Um das Touristenvisum erfolgreich zu beantragen müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
Reisepass
Buchungsbestätigung Hin- & Rückflug
Hotelreservierungen für jeden Tag der China-Reise
Antragsformular mit Foto
Wo kann ich das Touristenvisum für China beantragen? Sie können das Touristenvisum entweder persönlich im chinesischen Konsulat beantragen ODER sich durch einen Visa-Service vertreten lassen und ihr Visum mit der Post oder per Kurier erhalten.
Wenn Sie eine Pauschalreise nach China buchen, ist es möglich, dass der Reiseveranstalter die Beantragung des Touristenvisums als inklusive oder optionale Leistung übernimmt. Hier kann es sich lohnen nachzufragen oder den Vertrag daraufhin zu überprüfen. Es ist sowohl möglich, dass Ihnen der Veranstalter durch Mengenrabatte etc. eine günstige Lösung anbietet oder Sie durch die eigenständige Beantragung, persönlich oder durch einen Visa-Service, sparen können.
Ein Vorteil bei Pauschalreisen ist die leichte Nachweisbarkeit der geplanten Reise, denn die Buchungsbestätigungen der Flüge und Hotelreservierungen können so problemlos über die Reisebestätigung erledigt werden.
Sollten Sie bei der Beantragung des Touristenvisums durch persönliche Umstände (Staatsangehörigkeit, Pass-Probleme, ansteckende Krankheiten etc.) Verzögerungen erwarten, sollten Sie rechtzeitig mit dem Visa-Service in Kontakt treten.
Individualreisen & Touristenvisum
Im Gegensatz zu Pauschalreisen ist es bei Individualreisen aufwendiger, die für das Touristenvisum geforderten Nachweise zu erbringen. Es ist zu beachten, dass bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen ein tabellarischer Reiseverlauf erstellt werden muss. Bei Aufenthalten von mehr als 60 Tagen wird in der Regel ein Interview im chinesischen Konsulat gefordert.
Ausflüge nach Hongkong und Macao
Ein kurzer Ausflug von China nach Hong Kong oder Macao gilt als Ausreise. Sie sollten also bereits im Vorfeld der Reise entsprechend planen und ein Touristenvisum mit der Möglichkeit einer zweimaligen Einreise beantragen, oder die beiden Metropolen an den Anfang der Reise setzen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutsche:r, Österreicher:in oder Schweizer:in überhaupt ein Touristenvisum für China?
Nein – bis zum 31. Dezember 2026 können Sie mit einem gewöhnlichen Reisepass für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen visumfrei nach China einreisen. Ein Touristenvisum (L) ist nur erforderlich, wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage dauert, Ihr Reisezweck nicht unter die visumfreien Kategorien fällt (Tourismus, Geschäft, Familien-/Freundesbesuch, Austausch, Transit) oder wenn Sie einen Dienst-, Diplomaten- oder Notpass besitzen.
Wie lange darf ich pro Einreise mit dem L-Visum in China bleiben?
Das L-Visum wird in der Regel mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen pro Einreise ausgestellt. In Einzelfällen sind 60 oder 90 Tage möglich. Maßgeblich ist nicht die Gültigkeit des Visums, sondern der vom Grenzbeamten in den Pass gestempelte Zeitraum.
Welche Unterlagen muss ich für das L-Visum einreichen?
Erforderlich sind: ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass mit mindestens zwei freien Visumseiten, das online ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, ein aktuelles biometrisches Passfoto (Farbe, weißer Hintergrund, mind. 354 × 472 Pixel), die Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug sowie Hotelreservierungen für jeden Tag des Aufenthalts. Bei Aufenthalten über 30 Tagen kommt ein tabellarischer Reiseverlauf hinzu. Die offizielle Unterlagen-Checkliste finden Sie auf dem CVASC-Portal Ihrer zuständigen Region.
Wo beantrage ich das L-Visum in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Die persönliche Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der Botschaft, sondern beim Chinese Visa Application Service Center (CVASC). In Deutschland gibt es Standorte in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und Düsseldorf; in Österreich in Wien; in der Schweiz in Bern und Zürich. Seit November 2023 ist keine Online-Terminbuchung mehr erforderlich – die Abgabe ist während der Öffnungszeiten möglich.
Wie hoch sind die Kosten und wie lange dauert die Bearbeitung?
Für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige beträgt die Visumgebühr 45 € (vergünstigter Schengen-Tarif). Hinzu kommt die CVASC-Servicegebühr von rund 66 €. Die Standardbearbeitung dauert 4 Werktage; ein Express-Verfahren in 2–3 Werktagen ist gegen Aufpreis von rund 20 € möglich. Same-Day-Bearbeitung ist nur in Ausnahmefällen verfügbar.
Was passiert, wenn ich während meiner visumfreien Reise länger als 30 Tage bleiben möchte?
Wenn Sie bereits visumfrei eingereist sind und Ihren Aufenthalt verlängern müssen, müssen Sie sich vor Ablauf der 30 Tage an die Ausländerbehörde (Exit and Entry Administration) der lokalen Polizei in China wenden und dort einen Aufenthaltstitel (stay permit) beantragen. Eine geplante Reise über 30 Tagen sollte hingegen bereits vor der Einreise mit einem regulären L-Visum vorbereitet werden.
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