Für die Legalisierung von Dokumenten durch die chinesischen Behörden gibt es eine wichtige Änderung. Bereits seit 2021 und auch 2022 sind die CVASC (Chinese Visa Application Service Center) damit beauftragt die Anträge für konsularische Legalisationen zu bearbeiten.
Die chinesischen Botschaften und Konsulate nehmen die Legalisationsaufträge in der Regel nur noch direkt von chinesischen Staatsbürgern an, diese können ihre Anträge weiterhin auch bei der chinesischen Botschaft in Deutschland einreichen. Für Nicht-Chinesen sind die CVASC verantwortlich, deren Aufgaben bezüglich der Legalisierung folgendermaßen sind: Antragsannahme / Beratungen zur Legalisierung / Annahme der Gebühren und Kosten für das Legalisieren / Ausgabe der legalisierten Dokumente. Es gilt jedoch weiterhin, dass die chinesische Botschaft selbst entscheindet, ob die eingereichten Unterlagen und Dokumente legalisiert werden können.
Was bedeutet Legislation durch die chinesischen Vertretungen?
Unter Legalisation versteht man die Bestätigung der Echtheit von Dokumenten. Dabei werden Dokumente, wie zum Beispiel Urkunden, Verträge oder Zeugnisse, mit ihren Siegeln und Unterschriften geprüft und auf ihre Validität untersucht. Einen Antrag auf Legislation können sowohl natürliche Personnen, als auch juristische Personen und Organisationen, stellen. Letztendlich liegt der Grund von Legislationen darin, dass die Urkunden und Dokumente von einer, aus Sicht des Antragstellers, ausländischen Behörde anerkannt werden, bei der es hier um in China beziehungsweise Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässige Behörden handelt. Die chinesischen Visa-Center weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von ihnen organisierten Legislationen aber nicht die Gesetzmäßigkeit und inhaltliche Richtigkeit der ihnen vorgelegten Dokument überprüft.
„Die inländischen konsularischen Legalisationsstellen der Volksrepublik China beziehen sich auf das Außenministerium und die Abteilungen für auswärtige Angelegenheiten der lokalen Volksregierungen, die vom Außenministerium beauftragt werden. Die chinesischen konsularischen Legalisationsstellen im Ausland beziehen sich auf chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland und andere im Ausland ansässigen Einrichtungen, die vom chinesischen Außenministerium beauftragt werden.“
Wie funktioniert die Legislation und welche Schritte sind notwendig?
Um die Urkunden für zivile bzw. geschäftliche Angelegenheiten (ausgestellt von deutschen Justizbehörden, Regierungsinstitutionen, Firmen/Unternehmen, Sozialvereinen, Zivilorganisationen, Notaren) zu legalisieren, soll der Antragsteller/die Antragstellerin die nachstehenden Schritte verfolgen:
Schritt 1: Überbeglaubigung der Dokumente beim Bundesverwaltungsamt in Köln
Schritt 2: Einreichen der überbeglaubigten Dokumente im CVASC mit den folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Antragstellers (in Original und Kopie)
- Falls die Dokumente nicht persönlich eingereicht werden, ist eine Vollmacht erforderlich
- Für die Legalisierung von geschäftlichen Dokumenten sind zusätzlich eine Kopie des Reisepasses vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, sowie Unterlagen zum Nachweis der Unternehmensführung vorzulegen
- Das offizielle Antragsformular für die Legalisierung
- Die zu legalisierenden Dokumente in Original
- Andere Dokumente, die von der Legalisationsstelle als erforderlich erachtet werden.
Kosten / Gebühren für die Legislation
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in € (zzgl. MwSt.) |
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Kategorie |
Staatsangehörigkeit (Antragsteller) |
Gesamtgebühren pro Legalisation |
Legalisationsgebühr (erhoben von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Generalkonsulat) |
Servicegebühr (erhoben vom Visa Center) |
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Regular |
Express |
Urgent |
Regular |
Express |
Urgent |
Regular |
Express |
Urgent |
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zivile Angelegenheit |
chinesisch |
12 |
54 |
74 |
6 |
27 |
37 |
6 |
27 |
37 |
nicht-chinesisch |
30 |
72 |
92 |
15 |
36 |
46 |
15 |
36 |
46 |
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geschäftliche Angelegenheit |
chinesisch |
26 |
68 |
88 |
13 |
34 |
44 |
13 |
34 |
44 |
nicht-chinesisch |
70 |
112 |
132 |
35 |
56 |
66 |
35 |
56 |
66 |
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Anmerkungen |
1. Die Gesamtsumme der vom Antragsteller zu zahlenden Gebühren=Legalisationsgebühr+Servicegebühr (zzgl. MwSt.) |
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2. Die Legalisationsgebühr wird vom Visa Center für die chinesische Botschaft erhoben. Die Servicegebühr wird vom Visa Center erhoben |
Mehr Informationen: Merkblatt zur konsularischen Legalisation