CHINA VISUM

China-Visum ohne Fingerabdrücke: Befreiung bis Ende 2026 verlängert und ausgeweitet

Die Fingerabdruck-Pflicht beim China-Visum ist ausgesetzt: Alle Kurzzeit-Visa mit einer Aufenthaltsdauer bis 180 Tage sind bis zum 31. Dezember 2026 von der Abgabe befreit. Was das für L- und M-Anträge beim CVASC bedeutet, wer weiterhin Fingerabdrücke abgibt – und was nach 2026 kommt.

Fingerabdruck-Scan für das China-Visum
Seit Ende 2019 Standard, bis Ende 2026 ausgesetzt: der zehnstellige Fingerabdruck-Scan im chinesischen Visa Application Service Center.

Sechs Jahre nach Einführung der Fingerabdruck-Pflicht vom Dezember 2019 können die Scanner in den chinesischen Visazentren vorerst kalt bleiben: Mit gleichlautenden Mitteilungen vom Dezember 2025 haben die chinesischen Auslandsvertretungen die Befreiung von der Fingerabdruck-Abgabe bis zum 31. Dezember 2026 verlängert und zugleich ausgeweitet. Sie gilt jetzt für alle Kurzzeit-Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.

Was genau gilt jetzt?

  • Befreit: alle Antragsteller:innen von Kurzzeit-Visa mit einer Aufenthaltsdauer bis 180 Tage – also z. B. L (Tourismus), M (Geschäft), F, Q2, S2, X2, J2 und C (Crew).
  • Zeitraum: bis zum 31. Dezember 2026.
  • Geltung: an allen chinesischen Visastellen im Ausland – Botschaften, Generalkonsulate und CVASC-Servicezentren, einschließlich der Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wer gibt weiterhin Fingerabdrücke ab?

Ausgenommen von der Befreiung sind die Langzeit-Kategorien, mit denen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wird: D (Daueraufenthalt), J1 (Journalist:innen über 180 Tage), Q1 (Familienzusammenführung), S1 (Langzeitbesuch), X1 (Studium über 180 Tage) und Z (Arbeit). Hier bleibt es bei der Erfassung der biometrischen Daten im Antragsverfahren.

Was bedeutet das praktisch?

Die Fingerabdruck-Abgabe war seit dem 16. Dezember 2019 der Schritt, der das persönliche Erscheinen im Visazentrum für die meisten Antragsteller:innen zwingend machte. Für die befreiten Kategorien entfällt dieser Grund – ob im Einzelfall eine Einreichung über eine Vertretung oder Visa-Agentur möglich ist, regelt das jeweils zuständige CVASC. Gerade für Familien und Reisegruppen spart die Regelung spürbar Zeit im Servicecenter.

Häufige Fragen

Muss ich 2026 für ein China-Visum Fingerabdrücke abgeben?
Für Kurzzeit-Visa mit einer Aufenthaltsdauer bis 180 Tage: nein – die Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Fingerabdrücke geben weiterhin Antragsteller:innen der Langzeit-Kategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z ab.
Gilt die Befreiung auch bei den CVASC in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Ja. Die Mitteilungen der chinesischen Auslandsvertretungen gelten für alle Visastellen im Ausland – einschließlich der CVASC-Standorte Berlin, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und München sowie Wien, Bern und Zürich.
Muss ich trotzdem persönlich im Visazentrum erscheinen?
Nicht zwingend wegen der Biometrie – der Schritt, der bisher persönliches Erscheinen erforderte, ist ausgesetzt. Ob Ihr Antrag über eine Vertretung oder Agentur eingereicht werden kann, hängt von Visakategorie und zuständigem CVASC ab – kurz nachzufragen lohnt sich.
Was passiert nach dem 31. Dezember 2026?
Dann endet die Befreiung nach aktuellem Stand. Ob sie – wie schon mehrfach zuvor – erneut verlängert wird, ist offen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es eine neue Mitteilung gibt.

Veröffentlicht am · Von chinavisum.eu Redaktion

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