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Anmeldung der Unterkunft in China jetzt online: Was private Gastgeber und ihre Gäste wissen müssen

Seit dem 21. September 2026 können Ausländer, die in China privat wohnen, die vorgeschriebene Anmeldung bei der Polizei landesweit online erledigen – über die NIA-App 12367, WeChat oder Alipay. Wer anmelden muss, die 24-Stunden-Frist, Ausnahmen und Strafen.

Wer in China nicht im Hotel übernachtet, sondern bei Freunden, bei der Familie oder in einer gemieteten Wohnung, muss sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der örtlichen Polizei anmelden. Diese Pflicht ist alt; neu ist der Weg. Mit der Bekanntmachung Nr. 7 von 2026 hat die Nationale Einwanderungsbehörde (National Immigration Administration, NIA) die Online-Anmeldung der Unterkunft zum 21. September 2026 landesweit eingeführt. Der Gang zur Polizeiwache mit Pass, Mietvertrag und Gastgeber entfällt damit – er bleibt aber als Alternative erhalten.

Vom Pilotversuch zur landesweiten Regel

Die NIA hatte das Verfahren am 20. März 2026 zunächst in sieben Provinzen und Regionen erprobt: Hebei, Liaoning, Zhejiang, Hubei, Guangxi, Chongqing und Sichuan. Ein halbes Jahr später gilt es überall. Die Online-Anmeldung hat laut NIA dieselbe Rechtswirkung wie die Anmeldung am Schalter; die Schalter der Ein- und Ausreiseverwaltung der Polizei stehen weiterhin offen, etwa wenn die Registrierung am Bildschirm scheitert.

Wer sich anmelden muss – und wer nicht

  • Anmeldepflichtig: alle ausländischen Staatsangehörigen, die in einer anderen Unterkunft als einem Hotel wohnen – Privatwohnung, Ferienwohnung, Wohnheim, Firmenunterkunft. Das gilt ausdrücklich auch für Aufenthalte unter der visumfreien 30-Tage-Regelung; das Auswärtige Amt weist darauf eigens hin.
  • Nicht selbst anmelden müssen sich Hotelgäste: Hotels, Gästehäuser und vergleichbare Betriebe registrieren ihre Gäste nach den bestehenden Vorschriften.
  • Keine erneute Anmeldung ist nötig, wenn Sie in Ihre eigene Wohnung zurückkehren – als Eigentümer oder mit gültigem Aufenthaltstitel – nachdem Sie innerhalb Chinas oder im Ausland unterwegs waren.
  • Neue Unterkunft, neue Anmeldung: Wer während der Reise die private Unterkunft wechselt, meldet sich am neuen Ort erneut an.

So funktioniert die Online-Anmeldung

  1. Kanal wählen: NIA-Serviceportal im Browser, die App „NIA 12367“ (iOS/Android), das WeChat-Miniprogramm „NIA 12367“ oder das Alipay-Miniprogramm – alle vier sind offiziell und kostenlos.
  2. Modul öffnen: Unter „Foreigner Service“ findet sich der Punkt „Accommodation Registration“ (Anmeldung der Unterkunft).
  3. Anmelden: Entweder trägt der Gast die Daten selbst ein oder der Gastgeber übernimmt das. Die NIA empfiehlt, die erste Anmeldung an einer Adresse gemeinsam mit dem Gastgeber vorzunehmen, damit die Angaben zur Unterkunft stimmen. Wer die Plattform für diese Adresse schon einmal genutzt hat oder Eigentümer ist, meldet sich allein an.
  4. Frist einhalten: Die Anmeldung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in der Unterkunft abgeschlossen sein – am besten noch am Ankunftstag.

Welche Felder im Einzelnen abgefragt werden, führt die NIA in ihren Mitteilungen nicht auf; das Modul führt durch die erforderlichen Angaben. Halten Sie in jedem Fall den Reisepass mit dem Einreisestempel und die vollständige Adresse der Unterkunft bereit.

Was bei einem Verstoß droht

Die NIA formuliert es nüchtern: Ausländer oder ihre Gastgeber, die die Anmeldung unterlassen, erhalten eine Verwarnung und können zusätzlich mit einer Geldbuße belegt werden. In der Praxis fällt eine fehlende Anmeldung spätestens auf, wenn ein Aufenthaltstitel beantragt oder verlängert wird oder bei einer Polizeikontrolle. Die seit dem 15. September 2026 geltende neue Ein- und Ausreiseverordnung lässt die Meldepflicht unverändert, legt aber insgesamt mehr Gewicht auf die Richtigkeit aller Angaben.

Einreisekarte und Anmeldung: zwei Pflichten, eine App

Die App „NIA 12367“ ist Reisenden seit Dezember 2025 bekannt, denn dort wird auch die digitale Einreisekarte ausgefüllt, die vor jeder Einreise Pflicht ist. Beide Vorgänge greifen ineinander: In der Einreisekarte geben Sie die Adresse Ihrer Unterkunft an, nach der Ankunft folgt die Anmeldung an genau dieser Adresse. Wer die chinesischen Apps scheut, kann sich zumindest für den ersten Schritt beim Ausfüllen der Einreisekarte begleiten lassen – Schritt für Schritt auf Deutsch. Die Anmeldung der Unterkunft bleibt dann als zweiter Schritt in der NIA-App oder, wenn es nicht anders geht, am Schalter.

Hinweise für private Gastgeber

  • Klären Sie vor der Ankunft, wer anmeldet – Sie oder Ihr Gast. Bei der ersten Anmeldung an Ihrer Adresse ist Ihre Mithilfe ausdrücklich gewünscht.
  • Legen Sie sich ein Konto auf der NIA-Plattform an, bevor der Gast eintrifft; dann bleibt am Ankunftstag genug Zeit für die 24-Stunden-Frist.
  • Bewahren Sie die Bestätigung der Anmeldung auf. Sie kann bei späteren Behördengängen des Gastes, etwa bei einer Verlängerung des Aufenthalts, verlangt werden.
  • Vermieten Sie regelmäßig an ausländische Gäste, tragen Sie die Anmeldepflicht bei jedem Gast erneut mit – wie ein Hotel, nur ohne dessen Routine.

Häufige Fragen

Muss ich mich in China anmelden, wenn ich im Hotel übernachte?
Nicht selbst. Hotels, Gästehäuser und vergleichbare Unterkünfte registrieren ihre ausländischen Gäste nach den bestehenden Vorschriften beim Einchecken. Die Online-Anmeldung betrifft nur, wer außerhalb eines Hotels wohnt – privat, zur Miete oder im Wohnheim.
Gilt die Anmeldepflicht auch, wenn ich visumfrei nach China einreise?
Ja. Die Anmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft gilt unabhängig davon, ob Sie mit Visum oder unter der visumfreien 30-Tage-Regelung einreisen. Das Auswärtige Amt weist in seinen Reisehinweisen ausdrücklich darauf hin.
Wer darf die Online-Anmeldung vornehmen – Gast oder Gastgeber?
Beide. Die NIA empfiehlt, die erste Anmeldung an einer Adresse mit Hilfe des Gastgebers vorzunehmen, damit die Angaben zur Unterkunft korrekt sind. Wer die Plattform für dieselbe Adresse bereits genutzt hat oder Eigentümer der Wohnung ist, kann sich selbst anmelden.
Muss ich mich nach einem Ausflug erneut anmelden, wenn ich an dieselbe Adresse zurückkehre?
Nein, sofern es sich um Ihre eigene Wohnung handelt – als Eigentümer oder mit gültigem Aufenthaltstitel – und Sie nach einer Reise innerhalb Chinas oder ins Ausland dorthin zurückkehren. Wechseln Sie dagegen die Unterkunft, ist am neuen Ort eine neue Anmeldung fällig.
Kann ich mich weiterhin persönlich bei der Polizei anmelden?
Ja. Die Schalter der Ein- und Ausreiseverwaltung der örtlichen Polizei bleiben geöffnet; die Online-Anmeldung ist eine zusätzliche Möglichkeit mit derselben Rechtswirkung, kein Ersatz.

Veröffentlicht am · Von chinavisum.eu Redaktion

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Seit dem 3. Dezember 2025 ist die digitale Einreisekarte für China (China Arrival Card) für alle Einreisenden Pflicht – auch visumfrei und im Transit.

Hinweis: Die offizielle Einreisekarte ist über die NIA-App 12367, ein offizielles WeChat- oder Alipay-Mini-Programm oder nia.gov.cn kostenlos zugänglich. Der verlinkte Service ist eine kostenpflichtige Komfort-Option; wir erhalten beim Klick ggf. eine Vermittlungsprovision. Für Sie ändert sich am Preis nichts.