CHINA VISUM

Visumfrei nach China – in diesen acht Fällen brauchen Sie trotzdem ein Visum

Die chinesische Botschaft in Berlin hat am 16. Februar 2026 acht Reisezwecke benannt, die nicht unter die visumfreie Einreise fallen – von Kung-Fu- und Sprachkursen über Dreharbeiten und Berichterstattung bis zu Praktika und kurzen Arbeitsaufträgen. Welches Visum stattdessen gilt.

Die visumfreie Einreise ist bequem, aber nicht grenzenlos: Sie gilt für Aufenthalte bis 30 Tage und für fünf Reisezwecke – Tourismus, Geschäft, Besuch bei Verwandten und Freunden, Austausch und Transit. „Zur besseren Unterstützung von Reisenden“ hat die chinesische Botschaft in Berlin am 16. Februar 2026 einen Hinweis auf Gründe für die Nichtanwendbarkeit der Visumfreiheit veröffentlicht. Er nennt acht häufige Fälle, in denen vor der Reise ein Visum zu beantragen ist. Die Botschaft betont, die Liste sei eine Referenz, keine abschließende Aufzählung.

Die acht Fälle im Wortlaut der Botschaft

  1. Erlernen von Kung Fu (z. B. Meihuaquan, Tai Chi usw.)
  2. Teilnahme an Sprach- und Kulturkursen
  3. Künstler für kommerzielle Auftritte
  4. Teilnahme an der Aufzeichnung von TV-Shows oder Online-Shows (ausgenommen sportliche Wettkämpfe)
  5. Dreharbeiten für Filme, Serien, Dokumentationen, Werbefilme usw.
  6. Reisen nach China zu Zwecken von Interviews, Berichterstattung oder Dreharbeiten für Nachrichtensendungen
  7. Ein Praktikum absolvieren
  8. Kurzfristige Arbeitsaufträge, wie z. B. Lehr- oder Modeltätigkeiten

Welches Visum stattdessen passt

Die Botschaft ordnet den Fällen keine Visakategorie zu; welche im Einzelfall gilt, hängt von Dauer, Vergütung und Veranstalter ab und wird vom Visa Application Service Center geprüft. Aus der Systematik der chinesischen Visakategorien ergibt sich aber eine klare Richtung:

  • Lernen (Fälle 1 und 2): Kampfkunst-, Sprach- und Kulturkurse sind Ausbildung. Dafür steht das X-Visum – X2 für Kurse bis 180 Tage, X1 für längere Studienaufenthalte. Die Kursanbieter in China stellen die dafür nötige Zulassung aus.
  • Auftreten, Drehen, Arbeiten (Fälle 3, 4, 5, 7 und 8): Kommerzielle Auftritte, die Mitwirkung an Shows, Dreharbeiten jeder Art, Praktika und kurze Arbeitsaufträge wie Unterrichten oder Modeln gelten als Erwerbstätigkeit. Der vorgesehene Weg ist das Z-Arbeitsvisum mit der vorgeschalteten Arbeitserlaubnis – auch bei Einsätzen von wenigen Tagen. Ohne chinesischen Auftraggeber oder Gastgeber ist keiner dieser Fälle zu lösen.
  • Berichten (Fall 6): Für Interviews, Reportagen und Nachrichtendrehs ist das J-Visum vorgesehen – J2 für kurze Rechercheaufenthalte, J1 für akkreditierte Korrespondentinnen und Korrespondenten. Das gilt auch für freie Journalistinnen und Journalisten und für Teams, die „nur“ einen Beitrag drehen.

Warum die Grenzziehung so streng ist

Zwischen „Austausch“, der visumfrei möglich ist, und „Kurs“ oder „Auftrag“, die ein Visum verlangen, liegt oft nur die Frage, ob jemand lehrt oder lernt, auftritt oder zuschaut, bezahlt wird oder zahlt. Die seit dem 15. September 2026 geltende Ein- und Ausreiseverordnung hat diese Frage schärfer gestellt: Der angegebene Reisezweck muss der Wahrheit entsprechen, und falsche Angaben können eine Einreisesperre nach sich ziehen. Wer einen Kung-Fu-Kurs als Urlaub oder einen Modeljob als Besuch deklariert, handelt also nicht nur gegen die Visumregeln, sondern gegen die Verordnung.

Die Botschaft selbst rät, anhand der konkreten Situation zu prüfen, ob der Reisezweck die Voraussetzungen der Visumbefreiung erfüllt. Im Zweifel ist die Antwort einfach: Ein Visum zu beantragen kostet Zeit und Gebühren; an der Grenze zurückgewiesen zu werden kostet die Reise.

So kommen Sie an das passende Visum

Beantragt wird bei dem Visa Application Service Center, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Bis zum 31. Dezember 2026 kommt Ihnen dabei dreierlei entgegen: die reduzierte Konsulatsgebühr von 45 Euro, die weitgehende Befreiung von der Fingerabdruck-Abgabe für Kurzzeit-Visa und – in Berlin – der Antrag per Post. Für Z-Visa gelten die Befreiungen nur bei Aufenthalten bis 30 Tage; für längere Arbeitsaufenthalte bleibt es beim persönlichen Erscheinen. Wer den Antrag lieber abgibt, findet im Verzeichnis der Visa-Agenturen die Anbieter in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Ansprechpartner laut Hinweis der Botschaft

  • Botschaft der Volksrepublik China: Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, Tel. +49 30 27588-0
  • Konsularabteilung: Brückenstraße 10, 10179 Berlin; Tel. 030 27588-572 (Montag bis Freitag 9:30–11:30 und 14:30–16:30 Uhr, außer an Feiertagen); Visumfragen für Dienst- und Diplomatenpässe per E-Mail an berlin_visa@csm.mfa.gov.cn
  • Chinese Visa Application Service Center Berlin: Tel. 030 25894459, E-Mail berlincenter@visaforchina.org – für alle Visumfragen gewöhnlicher Reisepässe

Häufige Fragen

Ich möchte zwei Wochen Tai Chi in China lernen – reicht die visumfreie Einreise?
Nein. Das Erlernen von Kung Fu, ausdrücklich auch Tai Chi und Meihuaquan, steht an erster Stelle der Fälle, die die Botschaft von der Visumbefreiung ausnimmt. Für Kurse ist das X-Visum vorgesehen; bei Kursen bis 180 Tage ist es das X2-Visum.
Gilt ein unbezahltes Praktikum als „Austausch“ und ist damit visumfrei?
Nach dem Hinweis der Botschaft nicht: „Ein Praktikum absolvieren“ ist Fall 7 der Liste, ohne Unterscheidung nach Vergütung. Beantragen Sie das passende Visum über das CVASC; in der Regel ist es das Z-Visum mit der entsprechenden Erlaubnis des Praktikumsgebers.
Darf ich als Sportlerin oder Sportler visumfrei zu einem Wettkampf in China reisen?
Ja. Die Aufzeichnung von TV- und Online-Shows ist von der Visumbefreiung ausgenommen, sportliche Wettkämpfe nimmt die Botschaft davon ausdrücklich aus. Die Teilnahme an Wettkämpfen bis 30 Tage fällt unter die visumfreie Einreise.
Ist die Liste der acht Fälle abschließend?
Nein. Die Botschaft schreibt ausdrücklich, die Liste decke „einige häufige Fälle“ ab und diene „nur als Referenz“. Maßgeblich bleibt, ob Ihr Reisezweck zu den fünf erlaubten Zwecken gehört – Tourismus, Geschäft, Besuch, Austausch, Transit. Weitere Ausschlüsse wie Dienst- und Diplomatenpässe oder Aufenthalte über 30 Tage erläutert der Beitrag Visumfreie Einreise nach China 2026.
An wen wende ich mich, wenn ich mir nicht sicher bin?
Für Inhaberinnen und Inhaber gewöhnlicher Reisepässe an das Chinese Visa Application Service Center Berlin (Tel. 030 25894459, berlincenter@visaforchina.org) oder das für Ihren Wohnort zuständige Zentrum; die Konsularabteilung der Botschaft ist für Dienst- und Diplomatenpässe zuständig.

Veröffentlicht am · Von chinavisum.eu Redaktion

Brauchen Sie die digitale Einreisekarte für China?

Seit dem 3. Dezember 2025 ist die digitale Einreisekarte für China (China Arrival Card) für alle Einreisenden Pflicht – auch visumfrei und im Transit.

Hinweis: Die offizielle Einreisekarte ist über die NIA-App 12367, ein offizielles WeChat- oder Alipay-Mini-Programm oder nia.gov.cn kostenlos zugänglich. Der verlinkte Service ist eine kostenpflichtige Komfort-Option; wir erhalten beim Klick ggf. eine Vermittlungsprovision. Für Sie ändert sich am Preis nichts.