Neue Verordnung zur Ein- und Ausreise: Was seit dem 15. September 2026 in China gilt
Seit dem 15. September 2026 gilt in China die Staatsratsverordnung Nr. 841: Einreisesperre von einem bis fünf Jahren bei falschen Visumangaben, Bußgelder für unrichtige Einladungsschreiben, Registrierungspflicht für Visa-Vermittler. Die visumfreie Einreise bleibt unverändert.
Am 15. September 2026 ist in der Volksrepublik China die Verordnung des Staatsrats zur Verwaltung der Ein- und Ausreise (国务院关于出境入境管理的规定, Staatsratsverordnung Nr. 841) in Kraft getreten. Der Staatsrat hatte sie am 29. Juni 2026 beschlossen, Ministerpräsident Li Qiang unterzeichnete sie am 22. Juli, veröffentlicht wurde sie am 31. Juli. Mit ihren 19 Artikeln ergänzt die Verordnung das Ein- und Ausreisegesetz von 2013 – sie ersetzt es nicht. Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich an den Formalitäten der Einreise nichts. Deutlich schärfer gefasst sind dagegen die Folgen falscher Angaben, die Verantwortung von Einladenden und die Aufsicht über Visa-Vermittler in China.
Vier Regelungsbereiche
Die Verordnung ist kurz und folgt einer klaren Gliederung. Sie regelt erstens ein Frühwarnsystem für die Sicherheit chinesischer Staatsangehöriger im Ausland (Artikel 2), zweitens die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben bei jedem Antrag auf Ein- oder Ausreise samt Mitwirkung bei Nachfragen der Behörden (Artikel 3), drittens Ein- und Ausreisebeschränkungen für bestimmte Personengruppen (Artikel 4 bis 6) und viertens die Registrierung und Beaufsichtigung von Vermittlern, die gegen Entgelt bei Ein- und Ausreiseverfahren helfen (Artikel 7 bis 13). Die übrigen Artikel betreffen Zuständigkeiten, Beschwerdewege, die strafrechtliche Verantwortung und das Inkrafttreten.
Wahrheitsgemäße Angaben – und was sonst droht
Artikel 3 verlangt von jeder Person, die eine Ein- oder Ausreise oder einen Aufenthalt beantragt, wahre und rechtmäßige Gründe anzugeben. Die Behörden dürfen nachfragen und Unterlagen anfordern; die Antragstellenden müssen mitwirken. Wer falsche Unterlagen vorlegt oder unwahre Angaben macht, dem können die beantragten Dokumente verweigert werden – und die Ein- oder Ausreise selbst.
Artikel 5 benennt die Folgen für Ausländerinnen und Ausländer ausdrücklich: Wer im Visumverfahren falsche Unterlagen einreicht, kann für ein bis fünf Jahre von der Einreise ausgeschlossen werden. Dieselbe Sperrfrist gilt nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstößen gegen die Grenzverwaltung und nach einer Verwaltungsstrafe wegen erschlichener Dokumente. Personen auf Chinas Listen für Gegenmaßnahmen sowie für unzuverlässige oder böswillige Einrichtungen erhalten keine Dokumente und dürfen nicht einreisen.
Einladende haften für ihr Einladungsschreiben
Für Geschäftsreisende mit M-Visum und für Besuchsvisa der Kategorien Q und S ist das Einladungsschreiben aus China die wichtigste Unterlage. Artikel 3 stellt klar, dass Organisationen und Privatpersonen, die ein solches Schreiben ausstellen, für dessen Richtigkeit verantwortlich sind. Artikel 11 beziffert die Konsequenz: Für ein falsches Einladungsschreiben drohen Privatpersonen 5.000 bis 10.000 Yuan Bußgeld, Organisationen 10.000 bis 50.000 Yuan, zusätzlich 5.000 bis 10.000 Yuan für die verantwortlichen Personen. Unrechtmäßige Erlöse werden eingezogen.
In der Praxis bedeutet das: Gefälligkeitseinladungen, die einen Besuch als Geschäftstermin oder eine Arbeitsaufnahme als Konferenzbesuch ausgeben, sind für den Gastgeber in China ein eigenes Risiko geworden. Wer eingeladen wird, sollte darauf achten, dass Zweck, Dauer und Kostenträger im Schreiben mit der tatsächlichen Reise übereinstimmen.
Visa-Vermittler in China: Registrierung, Pflichten, Verbote
Den größten Teil der Verordnung nimmt die Regulierung von Vermittlungsdiensten ein – gemeint sind Anbieter, die gegen Entgelt beraten, Unterlagen beschaffen oder Verfahren begleiten. Artikel 7 führt eine Registrierungspflicht ein: Neue Anbieter melden sich innerhalb von 15 Tagen nach Gründung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde, bereits tätige innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten, also bis Mitte Dezember 2026. Artikel 8 nennt die Voraussetzungen: eine rechtmäßige Gründung, eine unbescholtene Leitung, fachkundiges Personal, ausreichende Mittel und Räume sowie Systeme für Schulung, Aktenführung, Datensicherheit und Compliance. Ausländische Unternehmen dürfen innerhalb Chinas keine solchen Vermittlungsdienste anbieten.
Artikel 10 verbietet den Vermittlern irreführende Werbung, das Erstellen oder Zuarbeiten falscher Unterlagen, den Verkauf persönlicher Daten, Tätigkeiten außerhalb des registrierten Umfangs und die Organisation grenzüberschreitender illegaler Aktivitäten. Die Sanktionen der Artikel 12 und 13 reichen von Anordnungen zur Nachbesserung über Bußgelder bis 50.000 Yuan und die Einziehung der Erlöse – bei Erlösen ab 20.000 Yuan das Ein- bis Fünffache als Bußgeld – bis zur Schließung und zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.
Die Registrierungspflicht richtet sich an Anbieter in China. Die Visa-Agenturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und die Visa Application Service Center fallen nicht darunter. Für Antragstellende hierzulande bleibt die Lehre dieselbe wie bei Artikel 3: Die Agentur reicht ein, was Sie ihr geben – für die Richtigkeit der Angaben stehen Sie selbst ein.
Was für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unverändert bleibt
- Visumfreie Einreise: Mit gewöhnlichem Reisepass bis zu 30 Tage ohne Visum, für Tourismus, Geschäft, Besuch, Austausch und Transit, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Das Auswärtige Amt bestätigt diesen Stand in seinen Reisehinweisen vom Oktober 2026. Details: Visumfreie Einreise nach China 2026.
- Digitale Einreisekarte: Seit dem 3. Dezember 2025 vor jeder Einreise auszufüllen, auch visumfrei und im Transit – kostenlos über die NIA-App 12367, das WeChat- oder Alipay-Miniprogramm und nia.gov.cn. Wer sich nicht durch die chinesischen Apps arbeiten möchte, kann die Karte auf Deutsch vorbereiten lassen. Alles Weitere: Digitale Einreisekarte für China 2026.
- Anmeldung der Unterkunft: Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft. Hotels erledigen sie für ihre Gäste; wer privat wohnt, meldet sich selbst oder über den Gastgeber – seit dem 21. September 2026 landesweit auch online.
- Biometrie an der Grenze: Bei der Einreise werden von Reisenden zwischen 14 und 70 Jahren Fingerabdrücke erfasst, soweit das möglich ist. Für die Visumbeantragung selbst gilt bis Ende 2026 eine weitgehende Befreiung.
Was chinesische Staatsangehörige betrifft
Ein beträchtlicher Teil der Verordnung richtet sich nicht an ausländische Gäste, sondern an die eigene Bevölkerung. Artikel 2 verpflichtet Außenministerium, Tourismusbehörden und Auslandsvertretungen, Sicherheitswarnungen für Reiseziele zeitnah zu veröffentlichen, und erlaubt den Einwanderungsbehörden, von Reisen in besonders gefährliche Regionen abzuraten. Artikel 4 sieht für chinesische Staatsangehörige, die wegen erschlichener Dokumente oder illegaler Grenzübertritte belangt wurden, Ausreisesperren von sechs Monaten bis drei Jahren vor; Artikel 6 verlangt, dass solche Entscheidungen den Betroffenen schriftlich mit Gründen und Rechtsbehelfen mitgeteilt werden, soweit keine Belange der nationalen Sicherheit oder laufende Ermittlungen entgegenstehen.
Einordnung
Die Verordnung Nr. 841 verschiebt keine Fristen und erfindet keine neuen Formulare. Sie macht die bestehenden Regeln durchsetzbarer: Angaben müssen stimmen, Einladungen müssen stimmen, und wer gewerblich hilft, ist registriert und kontrollierbar. Für die große Mehrheit der Reisenden aus dem deutschsprachigen Raum, die für zwei oder drei Wochen visumfrei nach China fliegen, ist das eine Formalie. Wer ein Visum beantragt, sollte den Reisezweck umso sorgfältiger wählen – welche Kategorie zu welcher Reise passt, erläutern unsere Seiten zum Touristenvisum, Geschäftsvisum und Arbeitsvisum. Maßgeblich ist der chinesische Originaltext der Verordnung; dieser Beitrag fasst ihn zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
