Ein wichtiger Begriff im Visum der immer wieder zu Nachfragen führt ist die Gültigkeit des China Visum. Diese Gültigkeit bezieht jedoch nicht wie häufig gedacht auf die Aufenthaltsdauer, sondern auf den Zeitraum, in dem der Inhaber des Visums nach China einreisen darf.
Dabei darf der Inhaber des Visums bis spätestens 24:00 Uhr Ortszeit in Peking am letzten Gültigkeitstag einreisen. Natürlich nur wenn von der zugestandenen Anzahl der Einreisen noch mindestens eine übrig ist.
Der Zeitraum der Gültigkeit ist fest und beginnt immer am Tag der Ausgabe des China Visums. Wenn die Gültigkeit abgelaufen ist, müssen Sie ein neues Visum beantragen, denn die Gültigkeit kann nicht verlängert werden.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel zur Gültigkeit:
Ihr Visum mit einer Berechtigung zur zweimaligen Einreise hat eine Gültigkeit bis zum 20. Juni. Ihre erste Einreise ist am 18. Juni. Ihre zweite Einreise planen Sie nach einem einwöchigen Trip nach Hong Kong am 25. Juni. Das geht natürlich nicht, denn Sie können ja nur bis zum 20. Juni einreisen!